Auch an Bord gilt das Deutsche Jugendschutzgesetz.
Es regelt den Verkauf, den Konsum und den Besitz von Tabak und Alkohol für Jugendliche unter 18 Jahren.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen grundsätzlich weder Tabakwaren noch alkoholische Getränke erwerben oder konsumieren. Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum von Tabak und Alkohol gestattet, jedoch nur in begrenztem Maße und unter bestimmten Voraussetzungen.

Es liegt in der Verantwortung der Crew und des Personals an Bord sicherzustellen, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden und keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben werden.

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